Infos zum Übertritt

 

1. Allgemeines

Gliederung des bayerischen Schulsystems:

Mit Klick ins Bild direkt zur interaktiven Grafik – auch in anderen Sprachen

 Quelle: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/das-bayerische-schulsystem.html

 

Nach den ersten vier gemeinsamen Jahren an der Grundschule, geht Ihr Kind auf eine weiterführende Schule.

Es erfolgt der Übertritt an die Mittelschule oder die Realschule oder das Gymnasium. (Ein Übertritt an die Wirtschaftsschule ist nach der 5. Klasse möglich.)

 

 2. Anforderungen der Schularten

 

Wichtiges Kriterium für die Wahl der passenden Schule sind neben Begabungen und Neigungen der Schüler/innen auch die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen der verschiedenen Schulformen. 

Sie beziehen sich in erster Linie auf die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.

Auf Grundlage des Notendurchschnitts in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU wird im Übertrittszeugnis eine Eignung für die entsprechende Schule ausgesprochen:

bis Ø 2,33 : Gymnasium

bis Ø 2,66 : Realschule

ab Ø 3,0 : Mittelschule

 

2. Übertrittsverfahren 

 

  Zwischeninformation (im Januar) : Die persönliche Aushändigung der Zwischeninformation erfolgt durch die Klassenlehrkraft in der Schule. 

⇒  Informationsabende der einzelnen Schulen (im Februar/März): Es finden an den einzelnen Schulen Informationsabende statt, bei denen Sie die Profile der Schulen kennenlernen können.

  Übertrittszeugnis (Mai): Alle Schüler/innen der 4. Klasse erhalten Ihr Übertrittszeugnis persönlich von der Klassenlehrkraft in der Schule.

  Anmeldung (Mai/Juni): Es folgen Termine (Anmeldewoche), an denen Sie sich mit Ihrem Kind an der entsprechenden Schule (Realschule und Gymnasium) anmelden können. Für die Mittelschule ist keine Anmeldung notwendig, weil hier der Schulsprengel entscheidet. 

  Probeunterricht (Mai): Wenn das Kind den Notendurchschnitt für die gewünschte Schulart nicht erreicht hat, kann es am Probeunterricht (in den Fächern Deutsch und Mathematik) teilnehmen. (Der Probeunterricht ist nur in einzelnen begründeten Fällen zu empfehlen.)

 

4. Termine

 Schuljahr 2023/2024

 -Termin folgt-   Elternabend Übertritt 
19.01.2024   Zwischeninformation
Termine im Internet oder in der Tageszeitung   Informationsveranstaltungen der einzelnen Schulen
02.05.2024   Übertrittszeugnis
 -Termin folgt-   Probeunterricht
 -Termin folgt-   Anmeldung an den weiterführenden Schulen

 

 5. Auskunft und Beratung

 

In allen Fragen der Schullaufbahn sind in erster Linie die Klassenleitungen und die Beratungslehrkräfte der jeweiligen Schule Ansprechpartner.

Im Rahmen des neuen Konzeptes zur Begleitung des Übertritts an weiterführende Schulen erhalten Sie die Möglichkeit, sich zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart anzumelden. Falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie zur individuellen Terminfindung mit der entsprechenden Schule in Kontakt zu treten.

 

Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums und der Stadt Augsburg:

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

https://www.augsburg.de/bildung-wirtschaft/bildung/beratung/uebertritt-und-schulartwechsel