Aktuelle Coronasituation
- aktuell unterliegen positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen (per PCR- oder per zertifiziertem Anti-gen-Schnelltest) keiner Isolationspflicht
- für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch; sie gelten nach entsprechender Mitteilung an die Schule als verhindert im Sinne des § 20 Abs. 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
WICHTIG:
Nach Aufhebung der Isolationspflicht gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause - unabhängig davon, ob eine Covid-19-Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.